Über uns
Der Verein
Der Kruppsee ist ein See im Duisburger Stadtteil Rheinhausen. Das Gewässer ist ein ehemaliger Baggersee, der durch Auskiesung entstand und ursprünglich „Friemersheimer Baggerloch“ genannt wurde. Er ist ca. 13 ha. groß und maximal 7 m tief. Teile des Geländes stehen unter Naturschutz inklusive der kleinen, baumbewachsenen Insel mitten im See. Dort ist unser Angelsportclub Kruppsee Rheinhausen e.V.1924 ansässig. Über 20 Angelstege stehen zur Verfügung, zudem können vereinseigene Boote genutzt werden. Einer der Angelstege ist zudem behindertengerecht ausgebaut und mit Rollstuhl nutzbar (6% Gefälle). Ca. 50 m von unserem Vereinsheim befindet sich unsere „Fischerhütte“, in der u. a. Spinde zur Aufbewahrung der Angelausrüstung angemietet werden können. Mit Stand Januar 2022 verfügt der Verein über insgesamt 95 Mitglieder.
Das Seewasser ist von durchweg grüner Färbung, die Sichtweite unter Wasser beträgt ca. zwei Meter und eignet sich hervorragend zum Angeln. Folgende Fischarten können geangelt werden: Aale, Barsche, Brassen, Hechte, Karpfen, Rotaugen, Rotfedern, Schleien, Zander
Mitgliedschaften
Der ASC Kruppsee Rheinhausen ist Mitglied im
- Deutschen Angelfischerverband e. V. (DAFV)
- Rheinischer Fischereiverband von 1880
- Bundesverband Deutscher Sportfischer
- Stadtsportbund Duisburg
Ansprechpartner
1. Vorsitzender, Ismail Bichtawi, Tel. 0176 23164239
2. Vorsitzender, Michael Busch, Tel. 0151 53005612
Gewässerwart, Jochen Frings, Tel. 0174 2086012
Kassiererin, Tanja Korbmacher, Tel. 0177 4231561
Sportwart, Frank Klemmstein, Tel. 0178 8038833
Geschäftsführer, Frank Krahn
Öffnungszeiten Vereinsheim
Das Vereinsheim ist jeden Donnerstag von 17.00 Uhr – 21.00 Uhr geöffnet.
Sie möchten in unserem Verein Mitglied werden?
Wir möchten Sie gerne kennen lernen und laden Sie zu einem Treffen in unserem Vereinsheim ein. Wenden Sie sich bitte per Telefon oder Email an uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Hier eine Liste der Unterlagen, die Sie zur Aufnahme in den Verein benötigen:
- Gültiger Bundes- oder Jugendfischereischein bzw. die Prüfungsurkunde der jeweiligen Prüfungsstelle
- Ein Lichtbild für den Mitgliedsausweis
- Personalausweis
- Bankverbindungsnachweis
Zur Erhaltung und Verbesserung der Bedingungen am Vereinsgewässer und seinen Anlagen sind aktive Mitglieder verpflichtet, acht Stunden pro Jahr Arbeitsdienst zu leisten. Davon ausgenommen sind Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie inaktive und Ehrenmitglieder.