Zur besseren Koordinierung der Stunden kann eine Beteiligung der Umwelt- und Gewässerpflege nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung (ca. 2 Wochen vorher).
An nachfolgenden Samstagen im Frühjahr kann Arbeitsdienst geleistet werden:
Samstag 04. März von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 11. März von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 18. März von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 25. März von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 22. April von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 29. April von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 23. Sept. von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 30. Sept. von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 21. Okt. von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 28. Okt. von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Für alle Arbeitstage ist eine Anmeldung in der Liste erforderlich. Anmeldungen werden im Vereinsheim (Geschäftszeiten) oder beim Gewässerwart Volkmar Lorz (Tel. 015752459508 / WhatsApp) entgegengenommen.
Arbeitsdienste, die ausnahmsweise nur außerhalb der o. g. Termine geleistet werden können, sind zwingend vorher mit Volkmar Lorz ab zu stimmen.
Wir müssen darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, einen Arbeitseinsatz an den o. g. Tagen ab zu sagen, wenn dieses nach Auffassung des Gewässerwartes nicht verantwortet werden kann (z. B. aus witterungsbedingten Gründen oder zu geringer Teilnehmerzahl).
Hinweis:
Nur Mitglieder, die vom Arbeitsdienst befreit sind, wie es unsere Satzung (§ 12 Nr. 3) vorsieht, oder diesen bereits geleistet haben, dürfen während des Arbeitsdienstes am Kruppsee angeln.
Ebenso wie in den Vorjahren wird Ende November 2023 der Betrag von 15,- Euro je nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig und abgebucht.